Allgemeine Geschäftsbedingungen - Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Mit der Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin / der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zum Ablauf der Anmeldefrist berücksichtigt. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erhält nach erfolgter Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit allen notwendigen Informationen. Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist eintreffen, können nach eigenem Ermessen des WWF berücksichtigt werden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der WWF das Recht vor, den Anlass abzusagen. Bei unmündigen Personen hat die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person zu erfolgen. Der WWF behält sich das Recht vor, die Rechtmässigkeit der Anmeldung zu überprüfen.

Allfällige massgebliche Informationen werden per E-Mail spätestens 24 Stunden vor dem Anlass mitgeteilt.

Teilnahmegebühr

Falls nicht anders in der Ausschreibung des Angebots festgehalten, gehen Kosten für Reise, Verpflegung und eine allfällige Unterkunft zulasten der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Dank Unterstützungsbeiträgen und ehrenamtlicher Arbeitsleistung können wir die Angebote zu sehr fairen Preisen anbieten.

Die Teilnahmegebühr ist – falls nicht anders vereinbart – vor dem Anlass zu entrichten.

Falls ein Anlass wegen mangelnder Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann, werden bereits angemeldete Personen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des Anlasses benachrichtigt. Falls kein Ersatztermin angeboten werden kann, wird der Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Kostenfolge bei Abmeldung

Falls Sie an der Teilnahme verhindert sind, melden Sie sich bitte umgehend beim Organisator (siehe Bestätigungs-E-Mail) ab, damit wir Personen auf der Warteliste berücksichtigen können. Erfolgt die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor Beginn des Anlasses, müssen Sie zusätzlich die WWF-Begleitung/Eventleitung gemäss Ausschreibung informieren. Für alle Kategorien ist es grundsätzlich möglich, bei Abmeldung eine Ersatzperson zu stellen. Bei unmündigen Teilnehmern wird auf jeden Fall das Einverständnis der erziehungsberechtigten Personen der Ersatzperson vorausgesetzt.

Eintägige Anlässe:
Wir erheben für Abmeldungen, die weniger als drei Arbeitstage vor Beginn des Anlasses erfolgen, die halben Kosten, bei Abmeldungen, die weniger als 24 Stunden vor den Anlass eintreffen, oder bei Nichterscheinen 100 Prozent der Kosten. Bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 24 Stunden) von kostenlosen Anlässen erheben wir eine Administrationsgebühr von pauschal 20 Franken.

Mehrtägige Anlässe:
Bei Abmeldungen von mehrtägigen Anlässen, die weniger als eine Woche vor dem Anlass bei uns eintreffen, verrechnen wir 100 Prozent der Kosten.

Abmeldung aus triftigen Gründen:
Erfolgt die Abmeldung aus triftigen Gründen (Krankheit, Unfall, Todesfall), kann der zu entrichtende Anteil in Form einer Gutschrift wahlweise einem anderen Anlass im jeweiligen Kanton angerechnet oder zurückerstattet werden.

Für mehrtägige Angebote mit und ohne Übernachtung können keine Gutschriften ausgestellt werden. Eine Rückerstattung des zu übernehmenden Anteils ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Abmeldungen für Tageslager:
Bei Abmeldungen, die weniger als vier Wochen vor einem gebuchten Tageslager eintreffen, stellen wir den halben Teilnehmerbeitrag in Rechnung. Bei Abmeldungen, die weniger als zwei Wochen vor dem Anlass bei uns eintreffen, und bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr vollumfänglich zu entrichten.

Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Der WWF lehnt jegliche Haftung für den Verlust von Wertsachen oder anderen persönlichen Gegenständen ab.

Absage des Anlasses aus objektiven Gründen

Aufgrund widriger Umstände behalten wir uns vor, bis spätestens 24 Stunden vor Durchführung, den Anlass zeitlich zu verschieben, abzusagen oder den Durchführungsort zu ändern. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat die Möglichkeit, sich vom Anlass ohne Kostenfolge abzumelden. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem WWF besteht nicht.

Bestätigung

Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen, nach erfolgtem Besuch eines WWF-Events, gerne eine Teilnahmebestätigung aus oder tragen Ihren Besuch im Bildungspass der Schweizerischen Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) ein.

Spezielle Bestimmungen

Unterschied zwischen Ausflügen, Kursen und Touren

Ausflüge sowie Kurse finden mit einer Expertin oder einem Experten statt, die/der die ausgewählte Tier- oder Pflanzenart und ihren Lebensraum ins Zentrum des Anlasses setzt. Ausflüge können Naturerlebnisse, Tageslager für Kinder und Familien, Führungen, Besichtigungen oder Erlebnisse für Erwachsene und Familien sein. Bei den Kursen werden Fertigkeiten geübt und erlernt sowie Produkte hergestellt, die einen Bezug zur betreffenden Thematik haben. Touren werden von Wanderleiter/-innen oder Bergführer/-innen mit breiten Tier- und Pflanzenkenntnissen geführt. Auf Ausflügen und Touren empfehlen wir, einen Feldstecher mitzunehmen.

Touren

Bei allen Touren wird eine gute gesundheitliche Verfassung vorausgesetzt. Die Teilnahme an der Tour erfolgt in jedem Fall auf eigene Verantwortung. Es wird erwartet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entsprechend ausgerüstet sind (Sonnenschutz, Regenschutz, gutes Schuhwerk etc). Folgende Kategorien von Schwierigkeitsgraden werden unterschieden:

Leichte Tour: In leichten geschlossenen Schuhen machbar, wenige leichte Steigungen, keine besonderen Anforderungen, maximal vier Stunden Marschzeit.

Mittlere Tour: Trekking- oder Wanderschuhe, kurze oder mittlere Steigungen möglich, Trittsicherheit vorausgesetzt, etwa vier Stunden Marschzeit.

Anspruchsvolle Tour: Nur mit Wanderschuhen, steile und/oder lange Steigungen, absolute Trittsicherheit vorausgesetzt, bis fünf Stunden Marschzeit.

Natureinsätze

Bei Natureinsätzen gilt es, tatkräftig anzupacken. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich für den Erhalt oder die Neuschaffung wertvoller Lebensräume ein und leisten einen praktischen Beitrag zum Schutz von seltenen Tier- und Pflanzenarten.

Vorträge

Vorträge sind reine Infoveranstaltungen.

Datenschutz/Datenverwendung

Bildrechte:
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden, dass sie/er fotografiert und gefilmt werden kann. Der WWF darf das Bildmaterial in WWF-Print-, WWF-Online-Medien sowie auf WWF-Social-Media-Kanälen verwenden und es ohne Namensnennung auch Medien zur Berichterstattung für den konkreten Anlass zur Verfügung stellen. Der WWF garantiert einen respektvollen Umgang mit dem Bildmaterial.

Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir zum Zweck der administrativen Abwicklung unseres Angebots. Zudem willigen Sie mit Ihrer Anmeldung ein, über künftige gleichartige WWF-Angebote per E-Mail informiert zu werden. Ihre Einwilligung zum Erhalt von WWF-Informationen können Sie jederzeit widerrufen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzpolicy.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren, dass schweizerisches Recht zur Anwendung kommt.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist wegbedungen.
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Zürich. 

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