Zürcher Energiegesetz soll «Netto Null» ermöglichen

03. März 2021

Die Revision des Zürcher Energiegesetzes ist in vollem Gange. Sie soll das Gesetz klimafreundlicher machen, indem die Wärmeversorgung der Gebäude adaptiert wird. Die neue Gesetzesvorlage wurde soeben im Kantonsrat behandelt und soll noch diesen März verabschiedet werden.

«Es ist ein kleiner Schritt für das Weltklima, aber ein grosser Schritt für den Klimaschutz im Kanton Zürich», sagte der Zürcher Baudirektor Martin Neukom. 

Seit das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2017 der «Energiestrategie 2050» zugestimmt hat, sind die Kantone gefordert, die entsprechenden Gesetze zu erlassen. Der Zürcher Regierungsrat will den CO2-Ausstoss im Gebäudebereich bis 2050 auf netto Null senken.

Unter anderem sollen dafür diese neuen Bestimmungen sorgen:

  • In Neubauten werden Öl- und Gasheizungen verboten. Zudem produzieren Photovoltaikanlagen einen Teil des Eigenstrombedarfs. 
  • In bestehenden Gebäuden mit Öl- und Gasheizungen muss bei einem Ersatz grundsätzlich auf erneuerbare Energien umgestellt werden. 
  • Förderbeiträge erleichtern den Ersatz. Für Wärmepumpen betragen sie bis zu 20 Prozent der Kosten. 
  • Auch Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (wie Fassadendämmung, Dachsanierung, Fensterersatz) werden weiterhin subventioniert.

Wir hoffen, dass der Kantonsrat das neue Gesetz einstimmig absegnet und später auch kein Referendum ergriffen wird.

Weitere Infos finden Sie unter Wahlen und Abstimmungen.

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