Am 28. September: JA zur Einschränkung von Laubbläsern!

26. August 2025

Ein Ja schützt unsere Ohren, unsere Gesundheit und die Natur. Der WWF setzt sich zusammen mit einem Komitee aus Parteien und Organisationen für einen vernünftigen Gebrauch von Laubbläsern in der Stadt Zürich ein. Um was geht es?

Am 28. September 2025 stimmt die Stadt Zürich über eine Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung ab, die benzinbetriebene Laubbläser und -sauger generell verbietet. Erlaubt würden ausschliesslich elektrische Geräte, und zwar nur von Oktober bis Dezember. Für den Einsatz ausserhalb der Laubfallzeit braucht es fortan eine Ausnahmebewilligung.

In Kürze:

  • Benzinbetriebene Laubbläser sind nicht mehr erlaubt, weil zu laut und nicht umweltfreundlich.
  • Ausnahmen gibt es bei Grossanlässen wie Sechseläuten, Streetparade
  • Laubbläser zerstören Kleinlebewesen und gefährden somit auch Vögel, Igel und andere Wildtiere
  • Laubbläser sind nicht gut für unsere Gesundheit: Feinstaub, Bakterien, Viren, Schimmelpilze, Parasiten und Wurmeier werden aufgewirbelt.
  • Laubbläser dürfen daher nur noch von Oktober bis Dezember zum Zusammennehmen von Laub eingesetzt werden.
  • Es ist möglich: Genf oder Graz kennen bereits Einschränkungen von Laubbläsern.

Mehr Ruhe und Biodiversität für Zürich – stimmen Sie JA!

Mehr Infos hier: gruenezuerich.ch/ueber-uns/arbeitsgruppen/ag-gruenraum/unsere-themen/laubblaeser

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