Am 28. September: JA zur Einschränkung von Laubbläsern!
26. August 2025
Am 28. September 2025 stimmt die Stadt Zürich über eine Teilrevision der Allgemeinen Polizeiverordnung ab, die benzinbetriebene Laubbläser und -sauger generell verbietet. Erlaubt würden ausschliesslich elektrische Geräte, und zwar nur von Oktober bis Dezember. Für den Einsatz ausserhalb der Laubfallzeit braucht es fortan eine Ausnahmebewilligung.
In Kürze:
- Benzinbetriebene Laubbläser sind nicht mehr erlaubt, weil zu laut und nicht umweltfreundlich.
- Ausnahmen gibt es bei Grossanlässen wie Sechseläuten, Streetparade
- Laubbläser zerstören Kleinlebewesen und gefährden somit auch Vögel, Igel und andere Wildtiere
- Laubbläser sind nicht gut für unsere Gesundheit: Feinstaub, Bakterien, Viren, Schimmelpilze, Parasiten und Wurmeier werden aufgewirbelt.
- Laubbläser dürfen daher nur noch von Oktober bis Dezember zum Zusammennehmen von Laub eingesetzt werden.
- Es ist möglich: Genf oder Graz kennen bereits Einschränkungen von Laubbläsern.
Mehr Ruhe und Biodiversität für Zürich – stimmen Sie JA!
Mehr Infos hier: gruenezuerich.ch/ueber-uns/arbeitsgruppen/ag-gruenraum/unsere-themen/laubblaeser